
Sie haben keine Zeit oder Möglichkeit einen persönlichen Besprechungstermin bei uns in der Kanzlei wahrzunehmen? – Wir können das Verfahren auch per Email und Telefon abwickeln!
So geht’s
Bitte füllen Sie die beiden Formulare aus. Den Fragebogen können Sie direkt hier ausfüllen und absenden.
Sie werden step-by-step durch den Fragebogen geleitet. Alle mit * versehenen Fragen sind Pflichtfelder. Am Ende können sie einfach auf „Absenden“ clicken.
Sie erhalten dann auch eine e-Mail Bestätigung mit allen getätigten Angaben aus dem Fragebogen.
Vielen Dank!
Alternativ können sie sich den Fragebogen auch als pdf herunterladen und uns dann ausgefüllt wieder zukommen lassen.
Fragebogen Ehesache Scheidung online
Die Vollmacht müssen Sie bitte ausdrucken, unterzeichnen und uns eingescannt oder mit der Post wieder zukommen lassen.
Zur Einreichung des Scheidungsantrages brauchen wir eine Kopie der Heiratsurkunde und Kopien der Geburtsurkunden der Kinder (soweit aus Ihrer Ehe Kinder hervorgegangen sind und diese noch minderjährig sind). Bitte scannen Sie diese Urkunden ebenfalls ein und schicken uns diese per Email (natürlich können Sie uns die Unterlagen auch mit der „normalen“ Post zusenden).
Wie geht es weiter?
Wir entwerfen einen Scheidungsantrag und schicken Ihnen den Entwurf per Email zu, damit Sie die Daten überprüfen können. Sobald Sie uns bestätigen, dass die Angaben zu Person und Trennungszeitpunkt zutreffend sind, reichen wir den Antrag ein.
Kosten?
Für den Scheidungsantrag müssen wir Gerichtskosten einbezahlen. Die Höhe ist variabel und hängt von dem sogenannten Gegenstandswert ab, sie betragen in der Regel zwischen 400,00 und 800,00 €.
Mit Einreichung des Antrags erhalten Sie von uns eine Vorschussrechnung über 500,00 € (Anwaltshonorar) + Mehrwertsteuer + die von uns verauslagten Gerichtskosten.
Die endgültigen Kosten des Verfahrens lassen sich erst beziffern, wenn klar ist, welchen Umfang das Verfahren haben wird. Die Mindestkosten belaufen sich auf ca. 1.000,00 € (Gerichtskosten + Anwalt), wenn die Scheidung ohne Komplikationen durchläuft und der Gegenstandswert niedrig ist.
Verfahrenskostenhilfe
Sofern Sie nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens zu bezahlen, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. In diesem Falle bitte ich Sie, das weitere Formular
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
auszudrucken, auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den notwendigen Anlagen (Mietvertrag, Darlehensverträge, Gehaltsbescheinigung oder Arbeitslosengeldbescheid usw…) an uns zu schicken.
Dauer des Verfahrens?
Üblicherweise dauert ein Scheidungsverfahren ca. 3 bis 4 Monate, wobei dies einerseits von den jeweils zuständigen Familiengerichten abhängt, aber auch von der Frage, ob weitere Anträge z.B. Unterhalt oder Zugewinn gestellt werden.