Aufnahmebogen – Scheidung online

Aufnahmebogen

Aufnahmebogen Scheidung online

Schritt 1 von 4

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    Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Mit dem Ausfüllen und Absenden des Aufnahmebogen erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.
  • Bitte zutreffendes auswählen. Frau Carola Schmidberger steht Ihnen als Anwältin zur Seite.
  • Angaben zu Mandant(in)

  • Bitte gib eine Zahl von 0 bis 10 ein.
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  • Name, Geburtsdatum
    Wenn ja, bitte Kopie übersenden oder als Datei hochladen!
  • Akzeptierte Dateitypen: jpg, gif, png, pdf, Max. Dateigröße: 64 MB.
  • Angaben zum anderen Ehepartner / Lebenspartner

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  • Name, Geburtsdatum
    Wenn ja, bitte Kopie übersenden oder Vertrag hochladen!
  • Akzeptierte Dateitypen: jpg, gif, png, pdf, Max. Dateigröße: 64 MB.
  • Übereinstimmende Angaben

    Mehrfachauswahl möglich
  • Wenn ja, bitte Kopie übersenden oder hochladen!
  • Akzeptierte Dateitypen: jpg, gif, png, pdf, Max. Dateigröße: 64 MB.
  • Bitte gib eine Zahl von 0 bis 10 ein.
  • Name, Geburtsdatum
  • Sicherheitscheck und Senden

    Sollten Sie alle Angaben gemacht haben, müssen Sie nur noch den Sicherheitscheck bestätigen und auf Absenden clicken. Bitte denken Sie daran, uns eine Kopie des Ehevertrags (falls vorhanden) sowie die Vollmacht (siehe Website) unterschrieben zu übersenden. Vielen Dank!
    Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Mit dem Ausfüllen und Absenden des Aufnahmebogen erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.
    Ich bin gem. § 49 b Abs. 5 BRAO von meinem Prozessbevollmächtigten darüber belehrt worden, dass weder Betragsrahmen- noch Festgebühren der anwaltlichen Vergütungsberechnung zugrunde zu legen sind; die Gebühren vielmehr nach einem Gegenstandswert zu berechnen sind.
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